Mehr als Versicherung

Planungsbüros – Architekten und Ingenieure

Berufshaftpflicht und Projektdeckung, dazu Unterstützung bei Honorar, HOAI, Vergabe und Vertrag.

Kurzantwort

  • Die Berufshaftpflicht ist für Architekten und Ingenieure in den meisten Bundesländern Pflicht und in jedem Fall existenziell: Planungsfehler können Schäden in Millionenhöhe verursachen.
  • Entscheidend ist die genaue Beschreibung Ihrer Tätigkeit im Vertrag. Was nicht beschrieben ist, ist im Zweifel nicht versichert.
  • Für große Projekte reicht die Jahresdeckung oft nicht: Dann braucht es eine Objekt- oder Projektdeckung.
  • Unsere Kunden aus Planungsbüros nutzen zehn Services rund um Honorar, HOAI, Vergabe und Vertrag – ab dem ersten Tag der Zusammenarbeit, auch für Forderungen, die vorher entstanden sind.
  • Wir beraten individuell: Ein Innenarchitekt hat andere Bedürfnisse als ein Landschaftsarchitekt, ein Tragwerksplaner andere als ein Projektsteuerer.

Für wen

Architekten und Architektinnen, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner, Bauingenieure, Tragwerksplaner, TGA-/Haustechnikplaner, Vermessungsingenieure, Bauphysiker, Brandschutzplaner, Sachverständige, Projektsteuerer, SiGe-Koordinatoren, Generalplaner und Planungsgesellschaften (GmbH, PartG mbB, GbR) sowie Existenzgründer in diesen Berufen.

Berufsgruppen und ihre Besonderheiten

Jede Fachrichtung hat eigene Haftungsschwerpunkte. Einige Beispiele:

  • Architekten (Hochbau): Objektüberwachung ist der häufigste Schadenauslöser. Wichtig: Bauüberwachung, Kostenermittlung und Terminplanung müssen als Tätigkeiten mitversichert sein.
  • Innenarchitekten: Oft kleinere Bausummen, aber hohe Ansprüche an Materialien und Ausführung; Einbauten und Möbelplanung müssen erfasst sein.
  • Landschaftsarchitekten: Tiefbau, Entwässerung, Verkehrssicherung, Spielplätze – Tätigkeiten, die in Standardtarifen teils ausgeschlossen sind.
  • Tragwerksplaner: Höchste Schadenpotenziale (Standsicherheit); Deckungssummen und Objektdeckung sind hier besonders sorgfältig zu wählen.
  • TGA-Planer: Energie- und Anlagentechnik, Brandschutz, Wirtschaftlichkeitsberechnungen – Vermögensschäden durch falsche Auslegung sind typisch.
  • Vermessungsingenieure: Grenzfeststellungen, Absteckungen, Bestandspläne; hoheitliche Tätigkeiten (ÖbVI) gesondert prüfen.
  • Sachverständige und Projektsteuerer: Reine Vermögensschäden (Gutachten, Termine, Kosten) stehen im Vordergrund – hier ist die Abgrenzung zur Vermögensschadenhaftpflicht entscheidend.
  • Generalplaner und ARGE: Haftung für Subplaner, gesamtschuldnerische Haftung, Objektdeckungen mit allen Beteiligten.

Bei uns werden Sie individuell beraten. Wir fragen nach Ihrem Leistungsspektrum, Ihren Projektgrößen, Ihren Auftraggebern und Ihren Verträgen – und bauen den Schutz danach.

Bausteine

Berufshaftpflicht – Kern des Schutzes. Personen-, Sach- und Vermögensschäden aus Planungs- und Überwachungsfehlern. Zu prüfen: Deckungssummen, Maximierung (wie oft pro Jahr), Tätigkeitsbeschreibung, Nachhaftung, Mitversicherung freier Mitarbeiter und Subplaner, Auslandstätigkeit, Altprojekte (Rückwärtsdeckung).

Objekt- und Projektdeckung – Für einzelne große Bauvorhaben, bei denen die Jahresdeckung nicht reicht oder der Bauherr eine projektbezogene Deckung verlangt; auch als Deckung für alle Planungsbeteiligten.

Büro- und Betriebsversicherungen – Inhalt (Büroeinrichtung, EDV, Modelle, Pläne), Elektronik, Betriebshaftpflicht für das Bürorisiko, Rechtsschutz.

Cyber – Planungsdaten, BIM-Modelle, Auftraggeberdaten: Bei Verschlüsselung oder Datenverlust steht das Büro still.

Vorsorge für Inhaber und Mitarbeiter – Berufsunfähigkeit, betriebliche Altersvorsorge, Gruppenunfall, private Krankenversicherung für Selbstständige.

D&O für Planungsgesellschaften – Geschäftsführerhaftung bei GmbH und PartG mbB.

Ablauf

  1. Erstgespräch (telefonisch oder vor Ort): Ihr Büro, Ihre Fachrichtungen, Ihre Projekte, Ihre Auftraggeber.
  2. Bestandsprüfung: Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag – insbesondere Tätigkeitsbeschreibung, Deckungssummen, Nachhaftung – und sagen Ihnen schriftlich, wo er gut ist und wo nicht.
  3. Konzept und Angebot: Wir holen Angebote bei spezialisierten Versicherern ein und empfehlen. Sie entscheiden.
  4. Betreuung: Ab jetzt sind wir Ihr Ansprechpartner – für Vertragsfragen, Projektdeckungen, Schäden und alle zehn Services.

Quellen und Hinweise

Architektengesetze und Baukammergesetze der Länder (Versicherungspflicht), HOAI 2021, § 634a BGB (Verjährung), Bedingungswerke der Versicherer. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung; der Versicherungsschutz richtet sich nach dem jeweiligen Vertrag.

Häufige Fragen

Was kostet eine Berufshaftpflicht für ein Planungsbüro?

Das hängt vom Honorarumsatz, den Fachrichtungen, den Deckungssummen und der Schadenhistorie ab. Kleine Büros starten im niedrigen vierstelligen Bereich pro Jahr; für Tragwerksplaner oder Generalplaner liegt der Beitrag deutlich höher. Wir nennen Ihnen nach einem kurzen Gespräch eine konkrete Größenordnung.

Sind freie Mitarbeiter mitversichert?

Nur, wenn es vereinbart ist. Freie Mitarbeiter, die in Ihrem Namen tätig werden, müssen ausdrücklich in die Deckung einbezogen sein – das prüfen wir bei jeder Bestandsprüfung zuerst.

Was ist eine Objektdeckung?

Eine Versicherung für ein einzelnes Bauvorhaben mit eigener Deckungssumme, die nicht von anderen Schäden des Jahres aufgebraucht wird. Sinnvoll bei großen Projekten und oft vom Bauherrn verlangt.

Was passiert bei Büroaufgabe oder Ruhestand?

Ansprüche aus früheren Projekten können noch Jahre später kommen. Deshalb braucht es eine Nachhaftung – idealerweise unbegrenzt. Wir achten darauf, dass sie im Vertrag steht.

Kann ich die Services auch nutzen, wenn ich gerade erst zu Ihnen gewechselt bin?

Ja. Die Services stehen ab dem ersten Tag der Zusammenarbeit zur Verfügung – auch für Honorarforderungen, die vor dem Wechsel entstanden sind.

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