Von der Einzelkanzlei bis zur Sozietät

Versicherungen für Rechtsanwälte & Kanzleien

Viele Anwältinnen und Anwälte gehören zu unseren Kunden. Wir beraten zur Pflichtversicherung nach BRAO, zu Cyberrisiken und zum Schutz des Kanzleibetriebs.

Welche Versicherungen braucht eine Anwaltskanzlei?

Die Berufshaftpflicht bildet die Grundlage. Daneben geht es um Schäden an der Kanzleiausstattung, IT-Ausfälle und Haftungsrisiken aus dem Bürobetrieb. Welche Verträge Sie benötigen, hängt von Ihrer Tätigkeit, der Rechtsform, den Beschäftigten und den vorhandenen Versicherungen ab.

Viele Rechtsanwältinnen, Rechtsanwälte und Kanzleien gehören zu unseren Kunden. Als Versicherungsmakler in Essen beraten wir sie zu ihrer beruflichen und privaten Absicherung. Wir prüfen bestehende Verträge und besprechen, was bei Gründung, Wachstum oder einem Wechsel der Rechtsform angepasst werden muss.

Versicherungen für die Kanzlei im Überblick

VersicherungWorum es gehtWorauf wir achten
Berufshaftpflicht für RechtsanwälteVermögensschäden aus anwaltlichen FehlernRechtsform, Tätigkeiten, Mandatswerte und Versicherungssummen
Cyberversicherung für KanzleienKosten und Ausfälle nach versicherten IT-VorfällenKanzleisoftware, Daten, Dienstleister und Sicherheitsanforderungen
KanzleiinhaltsversicherungSchäden an Einrichtung und Technik, ergänzend Unterbrechung des BetriebsWiederbeschaffungswerte, versicherte Gefahren und Ausfalldauer
Betriebshaftpflicht für KanzleienPersonen- und Sachschäden aus dem BürobetriebMieträume, Besucher, Beschäftigte und bereits enthaltene Deckung

Die Berufshaftpflicht ist gesetzlich vorgeschrieben. Für die Gesellschaft bestehen eigene Anforderungen nach § 59n BRAO. Die übrigen Versicherungen richten sich nach dem Bedarf Ihrer Kanzlei. Leistungen und Ausschlüsse ergeben sich jeweils aus dem Vertrag.

Gründung, Sozietät oder Wechsel zur PartG mbB

Schon vor dem Start sollten Versicherungsbeginn und erforderlicher Nachweis feststehen. Beim Zusammenschluss mehrerer Berufsträger prüfen wir, wer Versicherungsnehmer ist und welche Personen und Tätigkeiten erfasst sind. Eine Bürogemeinschaft und eine gemeinsame Berufsausübung sind dabei unterschiedlich zu betrachten.

Bei einem Wechsel der Rechtsform gehören der bisherige Vertrag und die neue Gesellschaftsdeckung zusammen auf den Tisch. Laufende Mandate, frühere Tätigkeiten und der Übergang zwischen den Verträgen müssen geklärt werden.

Welche Unterlagen brauchen wir?

  • Rechtsform, Standorte und Zahl der Berufsträger, einschließlich weiterer beteiligter Berufe
  • Tätigkeitsgebiete, besondere Mandate und Auslandsbezug
  • Bestehende Versicherungsscheine, Nachträge und Angaben zu Vorschäden
  • Kanzleiumsatz, Beschäftigtenzahl und Werte der Büroausstattung
  • Angaben zu Kanzleisoftware, IT-Betreuung, Datensicherung und Zugriffsrechten

Für die erste Anfrage genügt eine kurze Beschreibung Ihrer Kanzlei. Wir besprechen anschließend, welche Unterlagen benötigt werden.

Weitere Fragen zur Absicherung

Je nach Kanzlei kommen außerdem Vertrauensschadenversicherung, Firmenrechtsschutz oder Elektronikversicherung infrage. Dabei prüfen wir insbesondere Zahlungsfreigaben, Fremdgelder, bestehende Bausteine und mögliche Überschneidungen.

Auch die persönliche Absicherung der Inhaber gehört auf Wunsch dazu: etwa bei längerer Krankheit oder Berufsunfähigkeit. Vorhandene Leistungen aus Krankenversicherung und Versorgungswerk werden dabei berücksichtigt. Einen allgemeinen Einstieg bietet unsere Seite für Selbstständige.

Häufige Fragen

Reicht die Berufshaftpflicht für den gesamten Kanzleibetrieb?

Sie betrifft berufliche Haftungsrisiken. Eigene Sachschäden, IT-Wiederherstellung und Personen- oder Sachschäden aus dem Bürobetrieb erfordern eine gesonderte Prüfung.

Können bestehende Kanzleiversicherungen geprüft werden?

Ja. Wir sehen uns Versicherungsscheine, Nachträge und Bedingungen an und gleichen sie mit der heutigen Tätigkeit und Organisation Ihrer Kanzlei ab.

Was kosten Versicherungen für eine Anwaltskanzlei?

Der Beitrag hängt unter anderem von Tätigkeiten, Rechtsform, Umsatz, Versicherungssummen, Selbstbehalten und Vorschäden ab. Für Sach- und Cyberversicherungen kommen Ausstattung und IT-Schutz hinzu.

Quellen und Hinweise

Stand: 9. September 2026. Die Informationen dienen der Orientierung. Für den Versicherungsschutz gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen; GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich.

Versicherungen im Detail

Versicherungen Ihrer Kanzlei prüfen

Sie gründen, ändern die Rechtsform oder möchten bestehende Verträge durchsehen lassen? Beschreiben Sie uns kurz Ihr Anliegen.