Für WEG- und Mietverwaltungen

Viele Objekte, viele Eigentümer, ein Ansprechpartner.

Wir beraten in zwei Rollen: zur Haftung der Verwaltung selbst und zum Versicherungsschutz der verwalteten Gebäude.

Kurzantwort

  • Verwalter haften für Fehler im Umgang mit fremdem Vermögen. Die Vermögensschadenhaftpflicht ist für WEG-Verwalter gesetzlich vorgeschrieben (§ 26a WEG) und für Mietverwalter dringend zu empfehlen.
  • Für die verwalteten Objekte gilt: Gebäude, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht und Elementarschutz – mit sauberer Wertermittlung, sonst droht Unterversicherung.
  • Ein Rahmenkonzept für alle Objekte spart Verwaltungsaufwand und schafft einheitliche Bedingungen.
  • Vertrauensschadenversicherung schützt vor Veruntreuung durch Mitarbeiter – ein Risiko, das Verwalter oft unterschätzen.
  • Im Schadenfall organisieren wir: Handwerker, Gutachter, Versicherer – Sie behalten den Überblick.

Für wen

WEG-Verwaltungen, Mietverwaltungen, gemischte Verwaltungen, Property- und Asset-Manager, Genossenschaften, Bauträger mit Verwaltungsbestand.

Bausteine

Für die Verwaltung selbst: Vermögensschadenhaftpflicht (Pflicht für WEG-Verwalter), Betriebshaftpflicht, Vertrauensschadenversicherung, Cyber (Eigentümer- und Mieterdaten), D&O für die Geschäftsführung, Firmen-Rechtsschutz, Büroinhalt und Elektronik.

Für die verwalteten Objekte: Wohngebäudeversicherung (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar), Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gewässerschaden (Öltank), Glas, Photovoltaik, Rechtsschutz für Eigentümergemeinschaften, Bauleistung bei Sanierungen.

Mehr zur Gebäudeversicherung →

Was beim Gebäudeschutz nicht fehlen darf

Achtung Unterversicherung: Bei älteren Verträgen ist die Versicherungssumme oft nicht mit dem heutigen Wiederaufbauwert mitgewachsen. Die Folge: Der Versicherer kürzt jeden Schaden anteilig – auch den kleinen Wasserschaden. Wir prüfen alle verwalteten Objekte auf gleitenden Neuwert und Unterversicherungsverzicht.

Elementarschäden (Starkregen, Rückstau, Überschwemmung) sind in vielen Altverträgen nicht enthalten. Nach den Ereignissen der letzten Jahre ist das ein Punkt, den Eigentümer aktiv entscheiden sollten – und der Verwalter sollte dokumentieren, dass er darauf hingewiesen hat.

Grobe Fahrlässigkeit, Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes, Aufräum- und Abbruchkosten, Mehrkosten durch behördliche Auflagen: Diese Punkte entscheiden im Schadenfall über die Höhe der Zahlung.

Ablauf

  1. Bestandsaufnahme: Verwaltungsvertrag, Objektliste, bestehende Verträge.
  2. Prüfung der Verwalterhaftpflicht (Deckungssumme, Tätigkeitsumfang, Vorsatz-/Vertrauensschadenbaustein).
  3. Objektweise Prüfung der Gebäudeverträge auf Unterversicherung, Elementar, Bedingungen.
  4. Rahmenkonzept, Umsetzung, laufende Betreuung mit einem festen Ansprechpartner.

Passende Checklisten und Ratgeber

Häufige Fragen

Ist die Vermögensschadenhaftpflicht für Verwalter Pflicht?

Für WEG-Verwalter ja (§ 26a WEG, Mindestsummen). Für reine Mietverwalter gibt es keine gesetzliche Pflicht – das Haftungsrisiko ist aber dasselbe.

Können Sie alle unsere Objekte übernehmen?

Ja. Wir übernehmen bestehende Verträge in die Betreuung, prüfen sie und schlagen – wo sinnvoll – ein Rahmenkonzept vor. Bestehende Verträge müssen dafür nicht gekündigt werden.

Wie läuft die Schadenmeldung bei vielen Objekten?

Über einen festen Ansprechpartner und – wenn gewünscht – über eine Sammelmeldung per Liste. Sie bekommen für jeden Schaden eine Rückmeldung innerhalb eines Büroarbeitstages.

Was ist mit Eigentümerversammlungen – müssen wir die Versicherung dort erläutern?

Auf Wunsch stellen wir das Versicherungskonzept in der Versammlung vor oder liefern eine verständliche Zusammenfassung für die Eigentümer.

Passende Sparten

Objektliste einreichen – wir prüfen auf Unterversicherung

Schicken Sie uns Ihre Objektliste und die bestehenden Gebäudeverträge. Wir prüfen objektweise auf Unterversicherung, Elementarschutz und Bedingungen.