Versicherungsschutz verstehen

Berufshaftpflicht für Rechtsanwälte

Mindestversicherungssummen nach BRAO, Gesellschaftsdeckung, versicherte Tätigkeiten und Vertragswechsel.

Was deckt die anwaltliche Berufshaftpflicht?

Die Berufshaftpflicht betrifft Vermögensschäden aus anwaltlichen Fehlern, etwa einer versäumten Frist. Sie prüft Ansprüche, wehrt unberechtigte Forderungen ab und ersetzt berechtigte Schäden im vereinbarten Umfang. Eigene Büroausstattung und IT-Wiederherstellung sind andere Versicherungsfragen.

Welche Mindestversicherungssummen gelten?

Versicherte EinheitGesetzliche Mindestsumme je Versicherungsfall
Einzelner Rechtsanwalt nach § 51 BRAO250.000 Euro
Berufsausübungsgesellschaft ohne rechtsformbedingten Haftungsausschluss oder Beschränkung der Haftung natürlicher Personen500.000 Euro
Gesellschaft mit entsprechender Haftungsbeschränkung, höchstens zehn einschlägig tätige Personen1 Million Euro
Gesellschaft mit entsprechender Haftungsbeschränkung, mehr als zehn einschlägig tätige Personen2,5 Millionen Euro

Für die Zehn-Personen-Grenze zählen die anwaltlich oder in einem Beruf nach § 59c Absatz 1 Satz 1 BRAO Tätigen. Sie lässt sich deshalb nicht allein an der Partnerzahl ablesen. Grundlage der Gesellschaftssummen ist § 59o BRAO.

Daneben ist die Jahreshöchstleistung zu prüfen. Bei Gesellschaften muss sie mindestens das Vierfache der jeweiligen Mindestsumme betragen; die gesetzliche Berechnung kann einen höheren Betrag ergeben. Eine gesetzliche Mindestsumme sagt noch nicht aus, ob sie für die bearbeiteten Mandate ausreicht.

Welche Angaben bestimmen die Deckung?

Für den Vergleich benötigen wir Tätigkeitsgebiete, Umsatz, Mandatsgrößen und Schadenverlauf. Besondere Tätigkeiten, etwa Insolvenzverwaltung, Testamentsvollstreckung oder eine Organfunktion, sollten ausdrücklich besprochen werden. Gleiches gilt für Auslandsmandate und die Beratung zu ausländischem Recht.

Wir vergleichen außerdem Selbstbehalt, Jahreshöchstleistung und die Zusammenfassung mehrerer Pflichtverletzungen zu einem Schadenfall. Bei hohen möglichen Schäden kann eine höhere Grunddeckung oder eine zusätzliche Anschlussdeckung zu prüfen sein.

Was ist beim Wechsel der Rechtsform wichtig?

Gesellschaftsdeckung und persönlicher Versicherungsschutz müssen aufeinander abgestimmt sein. Vor einer Umwandlung oder einem Zusammenschluss klären wir Versicherungsbeginn, versicherte Personen und die Zuordnung laufender sowie früherer Tätigkeiten. Vor einer Kündigung sollte der Anschlussvertrag feststehen.

Beispiel: Eine Frist wurde versäumt

Ein Mandant verlangt Ersatz für einen finanziellen Nachteil. Für die Prüfung sind Mandatsumfang, Fristenverlauf, behaupteter Schaden und der zum Vorgang gehörende Versicherungsvertrag relevant. Das Beispiel beschreibt eine mögliche Anspruchssituation, keine Deckungszusage.

Häufige Fragen

Sind Berufshaftpflicht und Vermögensschadenhaftpflicht für Anwälte dasselbe?

Im anwaltlichen Bereich bezeichnet die Berufshaftpflicht insbesondere den Schutz gegen Haftpflichtgefahren für Vermögensschäden aus der Berufstätigkeit. Entscheidend ist das versicherte Berufsbild im Vertrag.

Reicht die Versicherung der einzelnen Partner für eine PartG mbB?

Die Berufsausübungsgesellschaft benötigt eine eigene Berufshaftpflicht nach § 59n BRAO. Die Abstimmung mit den persönlichen Verträgen ist gesondert zu prüfen.

Sind alle Nebentätigkeiten automatisch versichert?

Nein. Zusätzliche Tätigkeiten und Funktionen sollten vor ihrer Aufnahme mit dem Versicherer abgestimmt werden.

Quellen und Hinweise

Stand: 9. September 2026. Die Informationen dienen der Orientierung. Für den Versicherungsschutz gelten die jeweiligen Vertragsbedingungen; GDV-Musterbedingungen sind unverbindlich.

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