Versicherungsschutz für Privatkunden

Tierhalterhaftpflichtversicherung

Haftung, Versicherungspflichten und wichtige Klauseln für Hunde- und Pferdehalter.

Kurzantwort

Für Schäden, die ein Hund oder Pferd verursacht, haftet der Halter – auch ohne eigenes Verschulden (§ 833 BGB, Gefährdungshaftung). Die Privathaftpflicht deckt das nicht. Die Tierhalterhaftpflicht übernimmt Personen-, Sach- und Vermögensschäden durch das Tier und wehrt unberechtigte Ansprüche ab. In NRW ist sie für große Hunde (ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg) und für Hunde bestimmter Rassen gesetzlich Pflicht (Landeshundegesetz NRW), für alle Hunde und Pferde dringend zu empfehlen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Gefährdungshaftung: Der Halter haftet, auch wenn er nichts falsch gemacht hat.
  • Pflicht in NRW für Hunde ab 40 cm Widerristhöhe oder 20 kg sowie für gelistete Rassen (Landeshundegesetz NRW); in anderen Bundesländern abweichend.
  • Deckungssumme: mindestens 10 Mio. Euro pauschal.
  • Wichtige Einschlüsse: Fremdhüter (Freunde, Hundesitter), Deckakt, Welpen, Mietsachschäden, Flurschäden, Auslandsschutz, Verstoß gegen Leinenpflicht.

Für wen

Halter von Hunden und Pferden (auch Ponys, Esel), Reitbeteiligungen, Hundesitter (Fremdhüterschutz), Züchter (gewerblich gesondert).

Was ist üblicherweise versichert

Personenschäden (Biss, Sturz durch Hund, Reitunfall Dritter), Sachschäden (Auto, Wohnung, Fremdeigentum), Vermögensfolgeschäden, Flurschäden, Mietsachschäden, Schäden bei Fremdhütung, Deckschäden, ungewollter Deckakt, Welpen bis 12 Monate, Auslandsaufenthalte, Abwehr unberechtigter Ansprüche.

Auf diese Vertragsdetails kommt es an

  • Fremdhüter mitversichert, auch ohne Namensnennung
  • Verstoß gegen Leinen- und Maulkorbpflicht kein Ausschluss
  • Reitbeteiligung und Fremdreiter (Pferd)
  • Flurschäden und Weideschäden
  • Gastreiter und Reiterferien
  • Mietsachschäden (Ferienwohnung, Pension)
  • Forderungsausfall
  • Deckakt und Welpen

Häufige Deckungslücken

Leinenpflichtverstoß als Ausschluss. Fremdhüter nur namentlich. Reitbeteiligung nicht versichert. Deckungssumme zu niedrig. Hund oder Pferd im Ausland nicht versichert.

Häufige Fragen

Ist die Hundehaftpflicht in NRW Pflicht?

Für große Hunde (ab 40 cm oder 20 kg) und gelistete Rassen ja; für alle anderen freiwillig, aber dringend empfohlen.

Ist mein Hund in der Privathaftpflicht mitversichert?

Nein, nur zahme Kleintiere (Katzen, Kaninchen). Hunde und Pferde brauchen eine eigene Police.

Zahlt die Versicherung, wenn mein Hund einen anderen Hund beißt?

Ja – Tierarztkosten für das fremde Tier sind Sachschäden.

Beratung für Privatkunden

Welche Absicherung zu Ihrer Lebenssituation passt, klären wir gemeinsam. Zur Beratung für Privatkunden →

Weitere Versicherungen

Besprechen wir Ihre Ausgangslage.

Schildern Sie uns Ihre Tätigkeit und Ihr Anliegen. Gemeinsam klären wir die nächsten Schritte.