Versicherungsschutz verstehen

Bauleistungs- und Bauherrenhaftpflichtversicherung

Zwei unterschiedliche Risiken während der Bauzeit: Schäden am entstehenden Bauwerk und Ansprüche Dritter gegen den Bauherrn.

Kurzantwort

Während der Bauzeit gelten weder Gebäude- noch Haftpflichtversicherung des fertigen Hauses. Zwei Verträge schließen die Lücke: Die Bauleistungsversicherung ersetzt unvorhergesehene Schäden am Bauvorhaben selbst (Sturm, Wasser, Vandalismus, Diebstahl eingebauter Teile, Ausführungsfehler). Die Bauherrenhaftpflicht zahlt, wenn Dritte durch die Baustelle zu Schaden kommen. Beide werden für die Bauzeit abgeschlossen und kosten meist einen Bruchteil der Bausumme.

Das Wichtigste in Kürze

  • Bauleistung: Allgefahrendeckung für das Bauwerk während der Bauzeit; Selbstbeteiligung üblich; Feuer meist als Feuer-Rohbau in der späteren Gebäudeversicherung.
  • Bauherrenhaftpflicht: Haftung des Bauherrn aus Verkehrssicherungspflicht – auch wenn Unternehmer und Planer beauftragt sind.
  • Für Planungsbüros relevant: Bauleistung sichert auch Schäden durch Planungs- oder Ausführungsfehler am Bauwerk ab, bevor die Haftungsfrage geklärt ist – das nimmt Druck aus Streitigkeiten.
  • Bei Sanierungen: Bauleistung für Umbauten und Meldung an den Gebäudeversicherer.

Für wen

Private Bauherren (Neubau, Anbau, Sanierung), Unternehmen mit Bauvorhaben, Bauträger, Immobilienverwaltungen bei größeren Sanierungen, Bauunternehmer (als Versicherungsnehmer für alle Beteiligten), Vereine und Stiftungen mit Bauprojekten.

Was ist üblicherweise versichert

Bauleistung: Bauleistungen und Baustoffe auf der Baustelle, Schäden durch Unwetter, Wasser, Vandalismus, Diebstahl fest eingebauter Teile, unbekannte Baugrundverhältnisse, Konstruktions- und Ausführungsfehler (soweit Schaden am Bauwerk), Aufräumkosten. Bauherrenhaftpflicht: Personen-, Sach- und Vermögensfolgeschäden Dritter, Abwehr, Schäden durch mangelnde Absicherung der Baustelle, Eigenleistungen (Helfer).

Auf diese Vertragsdetails kommt es an

  • Bauleistung: Feuer-Rohbau (oft ohne gesonderten Beitrag über die spätere Gebäudeversicherung), Diebstahl fest eingebauter Teile, Altbausubstanz bei Umbauten, Glasbruch, Baugrund
  • Bauherrenhaftpflicht: ausreichende Bausumme, Eigenleistung mit Helfern, Deckungssumme 5 bis 10 Mio. Euro
  • Bei gewerblichen Projekten: Deckung für alle Beteiligten (Bauherr, Unternehmer, Planer)

Häufige Deckungslücken

Bauzeit länger als vereinbart (Verlängerung beantragen). Fertigstellung nicht gemeldet – Übergang in Gebäudeversicherung fehlt. Eigenleistungen ohne Deckung. Bestehende Gebäudeteile bei Umbau nicht versichert. Diebstahl nicht eingebauter Materialien (in der Regel ausgeschlossen).

Häufige Fragen

Brauche ich beides?

Ja, sie decken unterschiedliche Risiken: Schäden am Bau (Bauleistung) und Schäden Dritter (Bauherrenhaftpflicht).

Ist die Bauherrenhaftpflicht in der Privathaftpflicht enthalten?

Oft bis zu einer Bausumme (z. B. 50.000 bis 200.000 Euro). Darüber braucht es eine eigene Police.

Wer schließt bei gewerblichen Projekten ab?

Meist der Bauherr für alle Beteiligten; alternativ der Generalunternehmer. Wir stimmen das mit dem Bauvertrag ab.

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