Versicherungsschutz verstehen

D&O-Versicherung

D&O schützt Organe bei persönlicher Inanspruchnahme. Leistungen, wichtige Klauseln und typische Lücken verständlich erklärt.

Kurzantwort

Die D&O-Versicherung (Directors and Officers) schützt Geschäftsführer, Vorstände, Aufsichts- und Beiräte sowie leitende Angestellte vor den finanziellen Folgen ihrer persönlichen Haftung für Fehler in der Unternehmensführung. Sie zahlt berechtigte Ansprüche – auch die des eigenen Unternehmens gegen den Manager (Innenhaftung) – und wehrt unberechtigte ab. Sie gilt für GmbHs und AGs ebenso wie für Vereine, Stiftungen und Genossenschaften.

Das Wichtigste in Kürze

  • Organe haften persönlich und unbegrenzt mit ihrem Privatvermögen – für Fahrlässigkeit, nicht nur für Vorsatz.
  • Häufigster Fall: Innenhaftung – das Unternehmen (oder der Insolvenzverwalter) nimmt den Geschäftsführer in Anspruch.
  • Versicherungsnehmer ist das Unternehmen, versichert sind die Personen – auch ehemalige und künftige.
  • Deckungssummen: 1 bis 10 Mio. Euro je nach Größe; für Vereine oft 250.000 bis 1 Mio. Euro.
  • Kosten: für kleine GmbHs und Vereine oft ab wenigen hundert Euro im Jahr.

Für wen

GmbH-Geschäftsführer (auch Gesellschafter-Geschäftsführer), Vorstände von AG, Verein, Stiftung, Genossenschaft, Aufsichts- und Beiräte, Kuratorien, leitende Angestellte, Prokuristen, Compliance-Beauftragte.

Was ist üblicherweise versichert

Vermögensschäden durch Pflichtverletzungen bei der Organtätigkeit: Fehlentscheidungen, Organisationsverschulden, verspätete Insolvenzantragstellung (Zahlungen nach Insolvenzreife), Verstöße gegen Steuer-, Sozialversicherungs- oder Vergabepflichten, Kartell- und Datenschutzverstöße (Abwehr), Abwehrkosten, Vorschuss für Verteidigungskosten, Ansprüche nach Ausscheiden (Nachmeldefrist).

Auf diese Vertragsdetails kommt es an

  • Innenhaftung ausdrücklich eingeschlossen
  • Verzicht auf Einrede der wissentlichen Pflichtverletzung, bis sie rechtskräftig festgestellt ist
  • Rückwärtsdeckung für frühere Pflichtverletzungen
  • Nachmeldefrist von mindestens 3, besser 5 bis 10 Jahren
  • Deckung für Zahlungen nach Insolvenzreife (§ 15b InsO)
  • Strafrechtsschutz und Anstellungsvertragsrechtsschutz
  • Fortbestehen bei Kontrollwechsel oder Insolvenz
  • Kein Selbstbehalt für Vereinsvorstände; bei AG-Vorständen gesetzlich vorgeschrieben

Häufige Deckungslücken

Zu niedrige Summen bei mehreren Organen (eine Summe für alle). Ausschluss der Innenhaftung in Billigtarifen. Kurze Nachmeldefristen. Fehlende Deckung für Tochtergesellschaften. Persönliche Haftung für Geldbußen (in der Regel nicht versicherbar).

Häufige Fragen

Brauche ich als Gesellschafter-Geschäftsführer eine D&O?

Ja, gerade dann: Bei Insolvenz nimmt der Verwalter Sie in Anspruch, und Mitgesellschafter oder Erben können Ansprüche stellen.

Zahlt die D&O auch bei Vorsatz?

Nein. Bei wissentlicher Pflichtverletzung besteht kein Schutz – gute Verträge zahlen aber Abwehrkosten bis zur Feststellung.

Ist der Beitrag ein geldwerter Vorteil?

In der Regel nein, wenn das Unternehmen im eigenen Interesse versichert. Details klärt der Steuerberatungsservice.

Gilt der Schutz nach meinem Ausscheiden?

Ja, über die Nachmeldefrist – bei guten Verträgen unbegrenzt für ausgeschiedene Organe.

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