Makler, Vertreter oder Portal
Warum ein Versicherungsmakler?
Ein Makler arbeitet im Auftrag des Kunden, nicht im Auftrag eines Versicherers. Was das im Alltag und im Schadenfall bedeutet.
Kurzantwort
Ein Versicherungsmakler arbeitet im Auftrag des Kunden, nicht im Auftrag eines Versicherers. Er vergleicht den Markt, empfiehlt passenden Schutz, betreut die Verträge dauerhaft und vertritt den Kunden im Schadenfall gegenüber dem Versicherer. Für den Kunden entstehen dabei in der Regel keine zusätzlichen Kosten: Der Makler wird über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag bereits enthalten ist – auch dann, wenn man ohne Makler abschließt.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein Makler ist gesetzlich der Sachwalter des Kunden (§ 59 VVG). Ein Versicherungsvertreter arbeitet für einen oder mehrere Versicherer.
- Ein Makler haftet für seine Beratung. Empfiehlt er falsch oder vergisst er einen Hinweis, kann er dafür in Anspruch genommen werden – dafür besteht die gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht.
- Ein Makler betreut dauerhaft: Er prüft Verträge, wenn sich Ihr Leben oder Ihr Betrieb verändert, und ist im Schadenfall Ihr erster Ansprechpartner.
- Ein Makler kostet Sie in der Regel nichts zusätzlich. Die Courtage steckt im Beitrag – Sie zahlen sie auch ohne Makler, dann bleibt sie beim Versicherer.
- Ein Vergleichsportal zeigt Preise. Es berät nicht, es haftet nicht, und im Schadenfall ist es nicht da.
Der Unterschied im Überblick
| Merkmal | Versicherungsmakler | Versicherungsvertreter | Direktversicherer / Portal |
|---|---|---|---|
| Arbeitet für | Sie | den Versicherer | sich selbst |
| Auswahl | gesamter Markt | ein Anbieter (oder wenige) | ein Anbieter / gelistete Tarife |
| Beratung | umfassend, dokumentiert | produktbezogen | keine oder eingeschränkt |
| Haftung für Beratung | ja, gesetzlich pflichtversichert | eingeschränkt | nein |
| Im Schadenfall | vertritt Sie gegenüber dem Versicherer | vermittelt | Sie sind allein |
| Laufende Betreuung | ja | teils | nein |
| Kosten für Sie | Courtage im Beitrag enthalten | Provision im Beitrag enthalten | Vertriebskosten im Beitrag enthalten |
Was ein Makler konkret für Sie tut
Er analysiert. Bevor wir etwas empfehlen, schauen wir, was Sie haben und was Ihnen fehlt. Bei Unternehmen heißt das: Betrieb, Risiken, bestehende Verträge, Verträge mit Kunden und Lieferanten. Bei Privatkunden: Lebenssituation, Eigentum, Familie.
Er vergleicht. Nicht nur den Preis, sondern die Bedingungen. Zwei Betriebshaftpflichtversicherungen zum gleichen Beitrag können im Schadenfall völlig unterschiedlich reagieren.
Er verhandelt. Für Unternehmen und Planungsbüros verhandeln wir Deckungslösungen, die es „von der Stange“ nicht gibt – etwa Objektdeckungen für große Projekte oder Rahmenverträge für Flotten.
Er betreut. Verträge veralten. Wenn Sie einen neuen Standort eröffnen, ein Haus kaufen oder ein Kind bekommen, muss der Schutz mitziehen. Wir erinnern Sie – und passen an.
Er hilft im Schadenfall. Wir nehmen den Schaden auf, formulieren die Meldung, sprechen mit dem Versicherer und bleiben dran, bis reguliert ist. Bei strittigen Fällen ist unsere Syndikusrechtsanwältin an Ihrer Seite.
Was ein Makler kostet
Versicherungsmakler werden in Deutschland üblicherweise durch eine Courtage vergütet, die der Versicherer aus dem Beitrag zahlt. Diese Vertriebskosten sind in jedem Versicherungsbeitrag enthalten – ob Sie über einen Makler, einen Vertreter oder direkt abschließen. Für Sie ändert sich der Beitrag durch den Makler in der Regel nicht; Sie bekommen Beratung, Betreuung und Schadenhilfe dazu. Für besondere Dienstleistungen (etwa Risikoanalysen für größere Unternehmen) kann eine gesonderte Vergütung vereinbart werden – das besprechen wir vorher, nie hinterher.
Häufige Fragen
Ist ein Makler teurer als der Abschluss beim Versicherer?
In der Regel nein. Die Vergütung ist Bestandteil des Beitrags, den Sie ohnehin zahlen.
Bin ich an den Makler gebunden?
Nein. Ein Maklervertrag kann jederzeit gekündigt werden. Ihre Versicherungsverträge bleiben davon unberührt.
Was ist eine Maklervollmacht?
Sie erlaubt uns, in Ihrem Namen mit Versicherern zu sprechen, Verträge zu verwalten und Schäden zu melden. Ohne Vollmacht darf ein Versicherer uns keine Auskunft geben. Sie können sie jederzeit widerrufen.
Kann ich bestehende Verträge in die Betreuung geben?
Ja. Mit der Vollmacht übernehmen wir bestehende Verträge in die Betreuung, ohne dass sie gekündigt werden müssen. Wir prüfen sie und sagen Ihnen, ob sie gut sind – oder was besser geht.
Was passiert, wenn der Makler falsch berät?
Dann haftet er für den Schaden aus der Falschberatung. Dafür besteht die für Versicherungsmakler gesetzlich vorgeschriebene Vermögensschadenhaftpflicht.
Warum sollte ich Fülling & Meysenburg wählen?
Weil wir seit 1958 familiengeführt sind, weil Sie bei uns feste Ansprechpartner haben und weil wir für Planungsbüros Services bieten, die weit über die Versicherung hinausgehen.
Quellen und Hinweise
§ 59 ff. VVG (Versicherungsvermittler, Sachwalterstellung des Maklers), § 34d GewO (Erlaubnis), VersVermV (Informationspflichten). Diese Seite ist eine allgemeine Information, keine Rechtsberatung.
Sie möchten wissen, ob Ihre Verträge gut sind?
Schicken Sie uns eine Übersicht. Wir schauen drauf und sagen Ihnen ehrlich, was wir davon halten.