Versicherungsschutz verstehen

Betriebshaftpflichtversicherung

Was eine Betriebshaftpflicht leistet, welche Tätigkeiten erfasst sein müssen und welche Deckungslücken Unternehmen prüfen sollten.

Kurzantwort

Die Betriebshaftpflicht schützt Ihr Unternehmen, wenn Dritte durch Ihren Betrieb, Ihre Mitarbeiter oder Ihre Produkte einen Personen- oder Sachschaden erleiden. Sie prüft, ob der Anspruch berechtigt ist, zahlt, wenn ja, und wehrt ab, wenn nein – notfalls vor Gericht. Für fast jedes Unternehmen ist sie die wichtigste Versicherung.

Das Wichtigste in Kürze

  • Deckt Personen- und Sachschäden Dritter; Vermögensschäden nur begrenzt (Folgeschäden) oder über eine gesonderte Vermögensschadenhaftpflicht.
  • Deckungssumme: heute üblich 5 bis 10 Mio. Euro pauschal; Personenschäden können schnell Millionen kosten.
  • Die Betriebsbeschreibung entscheidet: Was Sie tun, muss im Vertrag stehen.
  • Wichtige Einschlüsse: Tätigkeitsschäden, Mietsachschäden, Schlüsselverlust, Produkthaftpflicht, Umweltbasisdeckung, Auslandsdeckung.
  • Kosten: für kleine Betriebe ab wenigen hundert Euro im Jahr, abhängig von Branche, Umsatz und Mitarbeiterzahl.

Für wen

Jedes Unternehmen mit Kundenkontakt, Betriebsstätte, Mitarbeitern oder Produkten – Handwerk, Handel, Produktion, Dienstleistung, Gastronomie, Vereine, Planungsbüros (dort als Bürohaftpflicht neben der Berufshaftpflicht).

Was ist üblicherweise versichert

Personenschäden (Kunde stürzt im Laden), Sachschäden (Mitarbeiter beschädigt Kundeneigentum), daraus folgende Vermögensschäden, Abwehr unberechtigter Ansprüche, Produkthaftpflicht in der Grunddeckung, Umweltbasis, Mietsachschäden an gemieteten Gebäuden, Schäden durch Subunternehmer (Auswahlverschulden), Auslandsschäden bei Geschäftsreisen.

Auf diese Vertragsdetails kommt es an

  • Tätigkeits- und Bearbeitungsschäden (Schäden an Sachen, an denen Sie arbeiten – bei Handwerkern zentral)
  • Mietsachschäden inkl. Mobilien und Betriebseinrichtung
  • Schlüssel- und Codekartenverlust
  • Erweiterte Produkthaftpflicht für Zulieferer und Hersteller
  • Umwelthaftpflicht und Umweltschaden (siehe eigene Sparte)
  • Allmählichkeits- und Abwasserschäden
  • Internetnutzung / Datenschutzverletzungen (Basis)
  • Vertragliche Haftungserweiterungen gegenüber Auftraggebern
  • Ausreichend hohe Deckungssummen (mindestens 5 Mio. Euro)

Häufige Deckungslücken

Betriebsbeschreibung veraltet (neue Tätigkeiten, neue Standorte). Reine Vermögensschäden (Beratungsfehler) – nicht versichert ohne Vermögensschadenhaftpflicht. Tätigkeitsschäden begrenzt oder ausgeschlossen. Kraftfahrzeuge (Kfz-Haftpflicht ist gesondert). Schäden an eigenen Produkten (Gewährleistung). Vorsatz.

Häufige Fragen

Ist die Betriebshaftpflicht Pflicht?

Gesetzlich nur für wenige Berufe. Praktisch verlangen viele Auftraggeber und Vermieter sie, und ohne sie kann ein einziger Schaden den Betrieb beenden.

Welche Deckungssumme ist sinnvoll?

Mindestens 5 Mio. Euro pauschal für Personen- und Sachschäden; bei Kundenkontakt mit vielen Personen oder Bauleistungen 10 Mio. Euro.

Sind meine Mitarbeiter mitversichert?

Ja – ihre Haftung gegenüber Dritten. Schäden, die Mitarbeiter untereinander verursachen, laufen über die Berufsgenossenschaft.

Reicht die Betriebshaftpflicht für Beratungsfehler?

Nein. Dafür braucht es eine Vermögensschadenhaftpflicht.

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