Eigenheim, Mehrfamilienhaus, Ferienwohnung
Achtung Unterversicherung: der häufigste Fehler bei Gebäudeversicherungen.
Wir sorgen dafür, dass Ihr Gebäude zum richtigen Wert, gegen die richtigen Gefahren und ohne böse Überraschungen versichert ist.
Kurzantwort
- Die Wohngebäudeversicherung ist die wichtigste Versicherung eines Eigentümers – und die am häufigsten falsch bemessene.
- Unterversicherung entsteht, wenn die Versicherungssumme unter dem Wiederaufbauwert liegt. Dann kürzt der Versicherer jeden Schaden anteilig – auch kleine. Lösung: gleitender Neuwert oder Unterversicherungsverzicht.
- Elementarschäden (Starkregen, Rückstau, Überschwemmung, Erdrutsch) sind nur versichert, wenn sie ausdrücklich eingeschlossen sind. Der Standardvertrag deckt sie nicht.
- Vermieter brauchen zusätzlich die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (Verkehrssicherung) und sollten Mietausfall mitversichern.
- Photovoltaik, Wärmepumpe, Wallbox: neue Technik gehört in den Vertrag – sonst ist sie nicht versichert.
Für wen
Eigenheimbesitzer, private Vermieter von Wohnungen und Mehrfamilienhäusern, Eigentümer von Ferienimmobilien, Bauherren, Eigentümergemeinschaften (über die Verwaltung), Erben von Immobilien.
Bausteine
Wohngebäude (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel, Elementar, Photovoltaik, grobe Fahrlässigkeit, Ableitungsrohre, Mehrkosten), Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht (für Vermieter und unbebaute Grundstücke), Mietausfall, Gewässerschadenhaftpflicht (Öltank), Glas, Hausrat (für Eigennutzung), Rechtsschutz mit Vermieter-Baustein, Bauleistung und Bauherrenhaftpflicht bei Neubau oder größerer Sanierung.
Auf diese Vertragsdetails kommt es an
- Gleitender Neuwert mit Unterversicherungsverzicht – bei Altverträgen: Wert 1914 prüfen lassen
- Elementardeckung – auch, wenn das Haus „noch nie nass war“
- Einschluss grober Fahrlässigkeit (die offene Kerze, das vergessene Bügeleisen)
- Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes und auf dem Grundstück
- Aufräum-, Abbruch- und Mehrkosten durch behördliche Auflagen
- Photovoltaik, Wärmepumpe, Wallbox, Solarthermie namentlich eingeschlossen
- Bei Vermietung: Mietausfall für 12 bis 24 Monate
Ablauf
- Sie schicken uns den Versicherungsschein und ein paar Eckdaten zum Gebäude (Baujahr, Wohnfläche, Ausstattung, Umbauten).
- Wir prüfen Versicherungssumme, Gefahren, Bedingungen – und rechnen den Wiederaufbauwert gegen.
- Empfehlung: anpassen, ergänzen oder wechseln – mit Zahlen.
- Betreuung: Wir erinnern Sie bei Umbauten, Photovoltaik oder Vermietungswechsel.
Passende Checklisten und Ratgeber
Häufige Fragen
Was ist Unterversicherung genau?
Liegt die Versicherungssumme unter dem tatsächlichen Wert, kürzt der Versicherer jeden Schaden im gleichen Verhältnis. Beispiel: 60 Prozent des Werts versichert – 60 Prozent des Schadens ersetzt.
Brauche ich Elementarschutz, wenn ich nicht am Fluss wohne?
Ja. Die meisten Elementarschäden entstehen durch Starkregen und Rückstau – überall, unabhängig von Flüssen.
Als Vermieter: Kann ich die Versicherung auf die Mieter umlegen?
Die Gebäudeversicherung ja (Betriebskosten), die Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht ebenfalls. Rechtsschutz und Mietausfall nicht.
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Schicken Sie uns den Versicherungsschein und ein paar Eckdaten zum Gebäude. Wir prüfen Versicherungssumme, Gefahren und Bedingungen – und rechnen den Wiederaufbauwert gegen.