Für Sport-, Kultur- und Fördervereine

Ehrenamt braucht Rückendeckung.

Vorstand und Mitglieder sollen nicht mit dem Privatvermögen haften. Wir sichern den Verein ab, ohne ihn mit unnötigen Verträgen zu belasten.

Kurzantwort

  • Die Vereinshaftpflicht ist die Grundlage: Sie deckt Schäden, die der Verein, seine Organe oder Mitglieder bei Vereinstätigkeiten Dritten zufügen.
  • Vorstände haften persönlich für Fehler – die Haftungserleichterung für Ehrenamtliche (§ 31a BGB) gilt nur bei leichter Fahrlässigkeit. Eine D&O-Versicherung schließt die Lücke.
  • Veranstaltungen (Feste, Turniere, Konzerte) brauchen oft eine gesonderte Deckung oder eine Erweiterung.
  • Vereinsheim, Sportgeräte, Instrumente, Fahrzeuge: Sachwerte gehören in die Inhalts- oder Gebäudeversicherung.
  • Der Verein zahlt keine Versicherung, die er nicht braucht. Wir sagen auch, was verzichtbar ist.

Für wen

Sportvereine, Kulturvereine, Fördervereine, soziale und kirchliche Träger, Bürgervereine, Musikvereine, Tierschutzvereine, Dachverbände.

Bausteine

Vereinshaftpflicht (inkl. Mitglieder, Helfer, Veranstaltungen im Rahmen des Vereinszwecks), D&O / Vereinsvorstandshaftung, Veranstaltungshaftpflicht, Unfallversicherung für Mitglieder und Helfer, Vereinsheim (Gebäude, Inhalt, Glas), Elektronik und Instrumente, Kfz für Vereinsfahrzeuge, Rechtsschutz, Vertrauensschaden (Kasse), Cyber (Mitgliederdaten).

Ablauf

  1. Kurzes Gespräch mit dem Vorstand: Vereinszweck, Mitglieder, Veranstaltungen, Vermögen, bestehende Verträge (auch über Landesverbände).
  2. Prüfung, was über Dachverbände bereits versichert ist – oft mehr, als man denkt, oft aber mit Lücken.
  3. Empfehlung mit klarer Trennung: notwendig, sinnvoll, verzichtbar.
  4. Umsetzung, Kurzprüfung bei Änderungen, Schadenhilfe.

Passende Checklisten und Ratgeber

Häufige Fragen

Sind wir über den Landessportbund nicht schon versichert?

Häufig teilweise. Sportversicherungsverträge der Landesverbände decken meist die Haftpflicht für den Sportbetrieb, aber nicht immer Veranstaltungen, Vereinsheim oder Vorstandshaftung. Wir prüfen den konkreten Vertrag.

Haftet der Vorstand wirklich privat?

Ja, bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz immer, bei leichter Fahrlässigkeit nur, wenn keine Haftungserleichterung greift. Eine D&O nimmt dem Ehrenamt diese Sorge.

Brauchen wir für jedes Fest eine eigene Versicherung?

Nicht, wenn Veranstaltungen im Rahmen des Vereinszwecks in der Vereinshaftpflicht eingeschlossen sind. Große Veranstaltungen mit vielen externen Besuchern brauchen häufig eine Erweiterung – wir sagen Ihnen vorher, ob das der Fall ist.

Passende Sparten

Vereinsverträge prüfen lassen

Schicken Sie uns Ihre bestehenden Verträge – auch die über Landes- und Dachverbände. Wir sagen Ihnen, was notwendig, was sinnvoll und was verzichtbar ist.