Rund um Maklervertrag, Schaden und Kündigung

Häufige Fragen

Kurze Antworten zu Vollmacht, Vergütung, Versichererwechsel und Vertragsbetreuung. Für alles Weitere sind wir persönlich erreichbar.

Zusammenarbeit mit uns

Was kostet mich die Beratung durch Fülling & Meysenburg?

In der Regel nichts zusätzlich. Wir werden über die Courtage vergütet, die im Versicherungsbeitrag enthalten ist, ob mit oder ohne Makler. Für gesonderte Dienstleistungen, etwa umfangreiche Risikoanalysen, vereinbaren wir vorher eine Vergütung, nie nachträglich.

Was ist eine Maklervollmacht, und warum brauchen Sie sie?

Sie erlaubt uns, in Ihrem Namen mit Versicherern zu sprechen, Verträge zu verwalten, Schäden zu melden und Angebote einzuholen. Ohne Vollmacht dürfen Versicherer uns keine Auskunft geben. Sie können sie jederzeit widerrufen.

Muss ich meine bestehenden Verträge kündigen, wenn ich zu Ihnen wechsle?

Nein. Mit der Vollmacht übernehmen wir bestehende Verträge in die Betreuung. Wir prüfen sie und empfehlen nur dort einen Wechsel, wo es besser für Sie ist.

Wie schnell bekomme ich eine Antwort?

In der Regel innerhalb eines Büroarbeitstages, per Telefon, E-Mail oder über das Kontaktformular. Sie sprechen dabei immer mit einem Menschen aus unserem Team, nicht mit einem Bot.

Beraten Sie nur in Essen?

Nein, bundesweit. Vieles läuft per Telefon, Video und E-Mail. Besuche vor Ort machen wir bei Firmenkunden und auf Wunsch.

Sind Sie an bestimmte Versicherer gebunden?

Nein. Als Makler arbeiten wir mit dem gesamten Markt und sind gesetzlich Ihr Interessenvertreter (§ 59 VVG), nicht der des Versicherers.

Kann ich die Zusammenarbeit beenden?

Jederzeit, ohne Frist. Ihre Versicherungsverträge bleiben bestehen.

Wie melde ich einen Schaden?

Rund um die Uhr per E-Mail an info@f-u-m.de, über unsere Seite „Schaden melden“ oder telefonisch unter +49 201 82018-0. Wir melden den Schaden beim Versicherer, koordinieren Gutachter und begleiten die Regulierung. Schaden melden → Schaden per E-Mail melden →

Wie erreiche ich Sie außerhalb der Bürozeiten?

Per E-Mail, rund um die Uhr. Schadenmeldungen und Anfragen, die uns außerhalb der Bürozeiten erreichen, bearbeiten wir am nächsten Büroarbeitstag als Erstes. Schaden melden →

Für Architekten und Ingenieure

Ab wann kann ich die Services wie den Honorar-Mahnservice nutzen?

Ab dem ersten Tag der Zusammenarbeit, auch für Forderungen und Verträge, die vorher entstanden sind.

Kostet die Nutzung der Services etwas?

Nein, sie sind Teil unserer Betreuung. Weitergehende Mandate, zum Beispiel eine Klage, bieten die Partner gesondert und transparent an.

Wie nehme ich Kontakt zu den Partnern auf?

Schreiben Sie uns unter Angabe Ihrer Versicherungsscheinnummer an info@f-u-m.de. Wir stellen den Kontakt zum passenden Partner her.

Meine Berufshaftpflicht läuft woanders. Kann ich trotzdem Kunde werden?

Ja. Wir übernehmen den Vertrag in die Betreuung und prüfen ihn. Ein Wechsel ist nur dann sinnvoll, wenn er Ihnen etwas bringt.

Der Bauherr verlangt eine Deckungsbestätigung. Wie schnell geht das?

In der Regel am selben oder nächsten Werktag.

Was ist bei der Bürogründung zu beachten?

Berufshaftpflicht vor dem ersten Auftrag, vollständige Tätigkeitsbeschreibung, Existenzgründertarife nutzen sowie Rechtsform und Haftung abstimmen. Für eingetragene Architekten und Ingenieure ist die Berufshaftpflicht in den meisten Bundesländern berufsrechtlich vorgeschrieben, mit festgelegten Mindestversicherungssummen. Für eine PartG mbB gelten nach dem jeweiligen Kammergesetz eigene, meist höhere Mindestsummen – wir prüfen, welche für Ihr Büro gelten.

Für Unternehmen

Welche Versicherungen braucht ein Betrieb mindestens?

Betriebshaftpflicht, Sachversicherung für Gebäude und Inhalt, Betriebsunterbrechung und bei Fahrzeugen Kfz. Alles Weitere hängt von Branche, Größe, Verträgen und Risiken ab.

Was ist Unterversicherung?

Die Versicherungssumme liegt unter dem tatsächlichen Wert. Der Versicherer kürzt dann jeden Schaden im gleichen Verhältnis, auch kleine. Lösung: korrekte Wertermittlung oder ein Unterversicherungsverzicht.

Können Sie unser gesamtes Versicherungsprogramm übernehmen?

Ja. Nach einer Bestandsaufnahme erarbeiten wir eine Deckungslösung und übernehmen die Betreuung aller Verträge mit einem festen Ansprechpartner.

Was passiert, wenn sich in unserem Betrieb etwas ändert?

Sagen Sie uns Bescheid, zum Beispiel bei neuen Standorten, Tätigkeiten, Mitarbeitern oder Umsätzen. Wir gleichen den Versicherungsschutz mit der Änderung ab und passen ihn an, wo es nötig ist.

Für Privatkunden

Welche Versicherungen brauche ich wirklich?

Privathaftpflicht, Krankenversicherung, Absicherung des Einkommens bei Berufsunfähigkeit und bei Eigentum die Wohngebäudeversicherung. Alles andere danach.

Was passiert im Schadenfall?

Sie melden sich bei uns, ein Foto reicht für den Anfang. Wir melden den Schaden beim Versicherer, sagen Ihnen, welche Unterlagen nötig sind, und bleiben dran, bis reguliert ist.

Wie kündige ich einen alten Vertrag richtig?

Meist drei Monate vor Ablauf; Sonderkündigungsrechte gibt es bei Beitragserhöhung oder nach einem Schaden. Wir übernehmen das für Sie und achten darauf, dass keine Lücke entsteht.

Ich habe eine Beitragserhöhung bekommen. Was tun?

Zuschicken. Wir prüfen, ob die Erhöhung berechtigt ist, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht und ob ein Wechsel lohnt.

Schadenfall

Welche Fristen gelten bei der Schadenmeldung?

Unverzüglich, in der Regel innerhalb weniger Tage. Bei Einbruch und Diebstahl zusätzlich eine Polizeianzeige. Eine späte Meldung kann zu Kürzungen führen.

Darf ich mit der Reparatur beginnen?

Notmaßnahmen wie Wasser abstellen oder Sichern ja, bitte mit Fotos dokumentieren. Größere Reparaturen erst nach Rücksprache mit uns oder dem Versicherer.

Der Versicherer lehnt ab. Was nun?

Zu uns. Wir prüfen die Ablehnung anhand der Bedingungen, legen dem Versicherer dar, warum der Anspruch besteht, und unterstützen Sie bei der Durchsetzung – bei Bedarf mit unserer Syndikusrechtsanwältin.

Ihre Frage ist nicht dabei?

Schreiben Sie uns kurz, worum es geht. Ein Mensch aus unserem Team meldet sich bei Ihnen.