Checkliste · Für Immobilienbesitzer
Elementarschutz für Immobilien verstehen
Weitere Naturgefahren wie Überschwemmung und Rückstau im Gebäudeversicherungsschutz richtig einordnen.

Sturm und Hagel sind nicht dasselbe wie Überschwemmung oder Rückstau. Welche weiteren Naturgefahren versichert sind, steht im konkreten Vertrag.
Hinweis: Diese allgemeine Orientierung ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungen und Pflichten ergeben sich aus dem konkreten Vertrag und der jeweiligen Situation.
Das sollten Sie erfassen
- versicherte Gefahren und Definitionen
- Lage und Risikozonierung
- Rückstausicherung und Wartung
- Selbstbehalt und Wartezeit
- Keller-/Untergeschossnutzung
- Obliegenheiten und Schadenprävention
Fragen für das Beratungsgespräch
- Ist Starkregen als Überschwemmung erfasst?
- Welche Rückstausicherung verlangt der Vertrag?
- Reicht die Versicherungssumme nach Umbauten?
Wie geht es weiter?
Bringen Sie die vorhandenen Verträge und die oben genannten Angaben zu einem Gespräch mit. Gemeinsam lassen sich Prioritäten, Lücken und Überschneidungen nachvollziehbar prüfen.
Quellen und Hinweise
Stand: 03.09.2026. Verbindlich sind Gesetze in ihrer aktuellen Fassung und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
Fragen zu diesem Thema?
Unsere Beiträge geben eine erste Orientierung. Ob und wie die Punkte auf Ihre Situation zutreffen, klären wir gerne im Gespräch.
