Checkliste · Für Vereine

Vereinsvorstand, D&O und Vermögensschäden

D&O und Vermögensschadenhaftpflicht im Verein unterscheiden und Überschneidungen sowie Grenzen richtig prüfen.

03.09.20261 min Lesezeit

D&O und Vermögensschadenhaftpflicht werden häufig gleichgesetzt. Tatsächlich können versicherte Personen, Anspruchsrichtung und Auslöser unterschiedlich sein. Entscheidend sind Satzung, Organstruktur und Vertragsbedingungen.

Hinweis: Diese allgemeine Orientierung ersetzt keine individuelle Beratung. Leistungen und Pflichten ergeben sich aus dem konkreten Vertrag und der jeweiligen Situation.

Das sollten Sie erfassen

  • versicherte Organisationen und Personen
  • Innen- und Außenhaftung
  • Ansprüche des Vereins gegen Organpersonen
  • Eigenschäden und Ansprüche Dritter
  • Rückwärtsdeckung und Nachmeldefristen
  • Versicherungssummen, Selbstbehalte und Ausschlüsse

Fragen für das Beratungsgespräch

  1. Wer gilt im Vertrag als Organperson?
  2. Sind Tochter- oder Förderorganisationen erfasst?
  3. Wie werden bekannte Umstände gemeldet?

Wie geht es weiter?

Bringen Sie die vorhandenen Verträge und die oben genannten Angaben zu einem Gespräch mit. Gemeinsam lassen sich Prioritäten, Lücken und Überschneidungen nachvollziehbar prüfen.

Quellen und Hinweise

Stand: 03.09.2026. Verbindlich sind Gesetze in ihrer aktuellen Fassung und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.

Fragen zu diesem Thema?

Unsere Beiträge geben eine erste Orientierung. Ob und wie die Punkte auf Ihre Situation zutreffen, klären wir gerne im Gespräch.