Ausgangslage, Vorgehen, Ergebnis
Was im Schadenfall wirklich zählt.
Fälle aus unserer Beratung, anonymisiert und in den Beträgen gerundet.
So lesen Sie die Fälle
Jeder Fall folgt demselben Aufbau, damit Sie ihn auf Ihre Situation übertragen können: die Ausgangslage, was wir getan haben, das Ergebnis und die Klausel oder Entscheidung, die den Unterschied gemacht hat. Alle Fälle sind so abstrahiert, dass keine Beteiligten erkennbar sind.
Planungsfehler wird vier Jahre nach der Abnahme entdeckt
- Ausgangslage
- In einer Tiefgarage trat vier Jahre nach der Abnahme Wasser durch die Bodenplatte ein. Der Bauherr machte das Büro für eine fehlerhaft geplante Abdichtung verantwortlich und forderte rund 380.000 Euro für Sanierung und Nutzungsausfall.
- Was wir getan haben
- Wir haben den Anspruch noch am Tag des Eingangs beim Versicherer gemeldet, die Nachhaftung und die Objektdeckung des Projekts geprüft und einen Sachverständigen koordiniert. Parallel haben wir mit dem ausführenden Bauunternehmen und dessen Versicherer über die Verteilung der Verantwortung verhandelt.
- Ergebnis
- Der Sachverständige stellte einen Planungs- und einen Ausführungsanteil fest. Der Versicherer des Büros regulierte rund 60 Prozent des Schadens, den Rest übernahm die Seite des Bauunternehmens. Das Büro zahlte nur die vereinbarte Selbstbeteiligung.
- Was den Unterschied gemacht hat
- Der Vertrag stellte auf den Zeitpunkt des Verstoßes ab und enthielt eine unbegrenzte Nachhaftung. Ohne diese Klausel wäre der Fall nach dem Wechsel des Versicherers zwei Jahre zuvor nicht gedeckt gewesen.
Schlussrechnung über 96.000 Euro seit acht Monaten offen
- Ausgangslage
- Ein Bauherr bestritt die Prüffähigkeit der Schlussrechnung und zahlte acht Monate lang nicht. Das Büro hatte mehrfach gemahnt und überlegte, den Betrag abzuschreiben, um die Geschäftsbeziehung nicht zu belasten.
- Was wir getan haben
- Wir haben die Schlussrechnung auf Prüffähigkeit nach HOAI durchgesehen, zwei formale Lücken schließen lassen und die Rechnung mit einer Fristsetzung erneut zugestellt. Danach haben wir das Mahnverfahren vorbereitet und dem Bauherrn ein Gespräch angeboten.
- Ergebnis
- Nach zehn Wochen einigten sich beide Seiten auf einen Vergleich über rund 90.000 Euro, ohne Klage. Das Büro arbeitet weiter für den Bauherrn.
- Was den Unterschied gemacht hat
- Eine prüffähige Schlussrechnung nach HOAI nimmt dem Auftraggeber das wichtigste Argument. Der Mahnservice ist Teil unserer Betreuung für Planungsbüros.
Brand in der Lackiererei, elf Monate Wiederaufbau
- Ausgangslage
- Ein Brand in der Lackierkabine zerstörte die Halle, die Anlagen und den Warenbestand. Der Betrieb stand still, die Löhne und die Leasingraten liefen weiter.
- Was wir getan haben
- Wir haben den Schaden noch in der Nacht aufgenommen, die Sach- und die Ertragsausfallversicherung parallel angesprochen und die Abschlagszahlungen für Löhne und Fremdfertigung mit dem Versicherer vereinbart. Über die gesamte Bauzeit haben wir die Kostenaufstellungen mit dem Sachverständigen abgestimmt.
- Ergebnis
- Der Wiederaufbau dauerte elf Monate. Gebäude und Anlagen wurden zum Neuwert ersetzt, der Ertragsausfall und die Lohnkosten wurden für die gesamte Dauer bezahlt. Kein Mitarbeiter musste entlassen werden.
- Was den Unterschied gemacht hat
- Zwei Jahre zuvor hatten wir im Jahresgespräch die Versicherungssummen angehoben und die Haftzeit auf 18 Monate verlängert. Mit der ursprünglichen Haftzeit von zwölf Monaten und den alten Summen wäre der Betrieb unterversichert gewesen.
Versicherer kürzt Leitungswasserschaden, Widerspruch hat Erfolg
- Ausgangslage
- Ein gebrochenes Abwasserrohr unter der Bodenplatte durchnässte zwei Wohnungen und den Keller. Der Versicherer erkannte nur die Folgeschäden im Gebäude an und lehnte die Rohrsanierung sowie die Aufgrabung mit dem Hinweis ab, Rohre außerhalb des Gebäudes seien nicht versichert.
- Was wir getan haben
- Unsere Syndikusrechtsanwältin hat die Bedingungen geprüft: Der Vertrag schloss Ableitungsrohre auf dem Grundstück ausdrücklich ein. Wir haben dem Versicherer die Klausel und ein Gutachten zur Lage des Rohrs vorgelegt und die Ablehnung schriftlich zurückgewiesen.
- Ergebnis
- Der Versicherer nahm die Ablehnung zurück und regulierte den Schaden vollständig mit rund 48.000 Euro. Die Eigentümergemeinschaft musste keine Sonderumlage beschließen.
- Was den Unterschied gemacht hat
- Der Einschluss von Ableitungsrohren auf dem Grundstück ist bei Verwaltungsbeständen eine der wichtigsten Klauseln. Wir prüfen sie bei jeder Übernahme eines Bestands.
Sechsjähriger zerkratzt das Auto des Nachbarn
- Ausgangslage
- Ein sechsjähriges Kind zerkratzte beim Spielen mit dem Fahrrad den Wagen des Nachbarn. Der Schaden lag bei rund 7.500 Euro. Kinder unter sieben Jahren haften gesetzlich nicht, und die Eltern hatten ihre Aufsichtspflicht nicht verletzt. Rechtlich hätte der Nachbar leer ausgehen können.
- Was wir getan haben
- Wir haben den Schaden gemeldet und auf die Klausel für deliktunfähige Kinder im Vertrag verwiesen. Danach haben wir die Kommunikation mit dem Nachbarn übernommen, damit die Nachbarschaft nicht unter dem Fall leidet.
- Ergebnis
- Der Versicherer zahlte den Schaden vollständig, obwohl keine gesetzliche Haftung bestand. Der Nachbar bekam sein Auto repariert, die Familie behielt ein gutes Verhältnis.
- Was den Unterschied gemacht hat
- Die Klausel für deliktunfähige Kinder ist in vielen alten Verträgen nicht enthalten. Sie kostet wenig und ist bei Familien einer der ersten Punkte, die wir prüfen.
Sie haben einen Schaden?
Ein Foto und ein paar Sätze reichen für den Anfang. Wir kümmern uns um die Meldung beim Versicherer und bleiben dran.