Für Immobilienbesitzer, Mieter und Unternehmen
Elementarschutz wird zum Regelfall: Was jetzt auf Sie zukommt
Die Bundesregierung stimmt Eckpunkte ab, nach denen Wohngebäude künftig standardmäßig gegen Starkregen, Hochwasser und Rückstau versichert sein sollen. Was geplant ist, was es kostet und was Sie schon heute prüfen sollten.

Am 23. September 2026 hat Bundesjustizministerin Stefanie Hubig auf dem Versicherungstag des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) angekündigt, dass die Bundesregierung Eckpunkte für eine deutlich breitere Absicherung gegen Elementarschäden abstimmt. Damit rückt ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag näher, das Millionen Haushalte betrifft: Wohngebäude sollen künftig im Regelfall gegen Starkregen, Hochwasser und Rückstau versichert sein. Heute fehlt dieser Schutz noch bei rund 41 Prozent der Wohngebäude in Deutschland.
Dieser Beitrag ordnet ein, was bisher feststeht, was noch offen ist und was Sie unabhängig von der Politik schon jetzt prüfen sollten.
Hinweis: Dieser Beitrag gibt den öffentlich bekannten Stand vom 23. September 2026 wieder. Ein Gesetzentwurf liegt noch nicht vor, Einzelheiten können sich ändern. Die Orientierung ersetzt keine individuelle Beratung; Leistungen und Pflichten ergeben sich aus dem konkreten Vertrag.
Was die normale Gebäudeversicherung nicht abdeckt
Viele Eigentümer gehen davon aus, dass ihre Wohngebäudeversicherung „bei Unwetter“ zahlt. Das stimmt nur zum Teil:
- In der Grunddeckung enthalten: Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel.
- Nur mit Elementarbaustein versichert: Überschwemmung durch Starkregen oder über die Ufer tretende Gewässer, Rückstau aus der Kanalisation sowie je nach Vertrag weitere Naturgefahren wie Erdrutsch, Erdsenkung, Schneedruck oder Erdbeben.
Läuft nach einem Wolkenbruch Wasser über die Terrasse in den Keller oder drückt es aus dem Bodenablauf nach oben, ist das kein Sturmschaden. Ohne Elementarbaustein bleibt der Schaden in der Regel beim Eigentümer. Dasselbe gilt für die Hausratversicherung: Auch Möbel, Geräte und Vorräte im überfluteten Keller sind nur mit Elementarschutz versichert.
Was die Politik plant
Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht vor, dass Wohngebäudeversicherungen im Neugeschäft nur noch mit Elementarschutz angeboten werden. Bestehende Verträge sollen zu einem Stichtag um den Elementarschutz erweitert werden. Ob Eigentümer den Baustein danach wieder abwählen dürfen (sogenanntes Opt-out), soll geprüft werden.
Genau um diesen Punkt dreht sich die Debatte:
- Versicherungswirtschaft: Der GDV lehnt eine reine Pflichtversicherung ab und schlägt ein Opt-out-Modell vor. Elementarschutz wäre dann Standard, wer ihn nicht möchte, müsste aktiv widersprechen und schriftlich erklären, im Schadenfall auf staatliche Hilfen zu verzichten. Dazu fordert der Verband verbindliche Prävention, etwa Bauverbote in Überschwemmungsgebieten, und eine staatliche Absicherung für extreme Katastrophenjahre.
- Pflicht ohne Ausnahme: Die Fraktion Die Linke hat im April 2026 im Bundestag eine solidarische Versicherungspflicht für alle bebauten Grundstücke ohne Opt-out beantragt. Der Antrag wurde von der Tagesordnung abgesetzt.
- Bundesregierung: Laut Hubig werden die Eckpunkte derzeit innerhalb der Regierung abgestimmt. GDV-Hauptgeschäftsführer Jörg Asmussen begrüßte nach der Rede insbesondere, dass „Elemente der Freiwilligkeit“ erhalten bleiben sollen.
Für die Praxis heißt das: Die Richtung ist klar, Elementarschutz wird zum Normalfall. Wann die Regelung kommt, ob es ein Opt-out gibt und wie der Stichtag für bestehende Verträge aussieht, ist noch offen.
Warum das Thema gerade jetzt Fahrt aufnimmt
Die Schadenzahlen der letzten Jahre schwanken stark, die Richtung ist trotzdem eindeutig:
- Im ersten Halbjahr 2026 lagen die versicherten Naturgefahrenschäden bei rund 950 Millionen Euro. Das ist wenig. Asmussen nannte das allerdings „schlicht Glück“, weil größere Winterstürme ausblieben.
- Im langfristigen Mittel sind die Schäden laut GDV deutlich gestiegen: von durchschnittlich 1,4 Milliarden Euro pro Jahr (2000 bis 2009) auf 2,4 Milliarden Euro (2016 bis 2025).
- Allein die Flut im Juli 2021 kostete die Versicherer rund 8,75 Milliarden Euro. In Nordrhein-Westfalen stieg der Anteil der Wohngebäude mit Elementarschutz danach von 47 Prozent (2020) auf 65 Prozent (Ende 2025). Jedes dritte Haus in NRW ist also weiterhin nicht gegen Überschwemmung versichert.
Der Blick nach Essen
Das Tief „Bernd“ traf im Juli 2021 auch Essen. Nach Angaben der Stadt waren vor allem Kettwig, Kupferdreh, Steele und Werden betroffen, wo Ruhr und Deilbach über die Ufer traten. Die städtische Soforthilfe für Privatpersonen umfasste 448 bewilligte Anträge mit insgesamt rund 930.000 Euro, im Schnitt also gut 2.000 Euro pro Haushalt. Für einen vollgelaufenen Keller mit Heizungsanlage reicht das bei Weitem nicht.
Starkregen ist dabei nicht an Flüsse gebunden. Er kann auch in Lagen fernab von Gewässern Straßen und Keller fluten, wenn die Kanalisation die Wassermengen nicht mehr aufnimmt.
Was Elementarschutz kostet
Eine Auswertung im Wirtschaftsdienst (Heft 1/2026) hat rund 80.000 echte Angebote von 13 Versicherern für ein Einfamilienhaus verglichen. Der jährliche Mehrbeitrag für den Elementarbaustein lag bei 500 Euro Selbstbehalt in diesen Spannen:
| ZÜRS-Gefährdungsklasse | Mehrbeitrag pro Jahr |
|---|---|
| 1 (geringe Gefährdung) | ca. 93 bis 111 Euro |
| 2 | ca. 109 bis 345 Euro |
| 3 | ca. 238 bis 649 Euro |
| 4 (hohe Gefährdung) | ca. 1.135 bis 1.777 Euro |
Der weitaus größte Teil der Adressen in Deutschland liegt in Klasse 1. Nur rund 0,4 Prozent der Gebäude fallen in die höchste Klasse 4, dort wird der Schutz allerdings teuer. Die tatsächlichen Beiträge hängen von Versicherer, Gebäude, Versicherungssumme und Selbstbehalt ab.
Was das für Sie bedeutet
Haus- und Wohnungseigentümer: Wenn die Pläne umgesetzt werden, dürfte Ihr bestehender Vertrag zu einem Stichtag um Elementarschutz erweitert werden, verbunden mit einer Beitragserhöhung. Ob die dann geltenden Bedingungen zu Ihrem Haus passen (Selbstbehalt, Rückstauklausel, Kellerausbau), entscheidet der Versicherer, nicht Sie. Wer jetzt prüft, kann selbst wählen.
Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter: Die Gebäudeversicherung wird in der Regel über die Betriebskosten auf die Mieter umgelegt. Ein höherer Beitrag schlägt also auf die Nebenkostenabrechnung durch. Für Verwalter lohnt es sich, den Elementarschutz frühzeitig in der Eigentümerversammlung zu besprechen, statt auf den Stichtag zu warten.
Mieter: Die geplante Regelung betrifft die Gebäudeversicherung des Eigentümers. Ihr eigener Hausrat, etwa Möbel und Geräte im Keller oder in einer Souterrainwohnung, ist davon nicht erfasst. Ob Ihre Hausratversicherung Elementarschäden abdeckt, sollten Sie selbst prüfen.
Unternehmen: Die politischen Pläne beziehen sich auf Wohngebäude. Betriebsgebäude, Maschinen, Warenlager und der Ertragsausfall nach einer Überschwemmung sind davon nicht berührt. Gerade für Betriebe in Tallagen oder mit Lager im Untergeschoss gehört der Elementarschutz in der Inhalts- und Betriebsunterbrechungsversicherung auf den Prüfstand.
Was Sie jetzt konkret tun sollten
- Police prüfen: Steht „weitere Naturgefahren“ oder „Elementarschäden“ im Versicherungsschein? Wenn nicht, besteht kein Schutz gegen Überschwemmung und Rückstau.
- Hausrat nicht vergessen: Die Hausratversicherung braucht einen eigenen Elementarbaustein.
- Rückstausicherung kontrollieren: Viele Verträge setzen eine funktionierende Rückstauklappe voraus. Sie muss vorhanden sein und regelmäßig gewartet werden.
- Keller realistisch einordnen: Ausgebaute Kellerräume, Heizung und Technik im Untergeschoss erhöhen den möglichen Schaden. Die Versicherungssumme sollte Umbauten berücksichtigen.
- Selbstbehalt und Wartezeit beachten: Elementarschutz gilt häufig erst nach einer Wartezeit ab Vertragsbeginn. Wer ihn erst abschließt, wenn eine Unwetterwarnung kommt, ist zu spät.
- Gefährdung der eigenen Adresse kennen: Die Hochwasser- und Starkregengefahrenkarten des Landes NRW zeigen, wie stark die eigene Lage betroffen sein kann.
Wie geht es weiter?
Sobald die Bundesregierung ihre Eckpunkte vorlegt, aktualisieren wir diesen Beitrag. Bis dahin gilt: Wer heute ohne Elementarschutz dasteht, trägt das Risiko allein, und staatliche Hilfen decken im Ernstfall nur einen Bruchteil. Bringen Sie Ihre Gebäude- und Hausratversicherung zu einem Gespräch mit. Gemeinsam prüfen wir, ob Elementarschutz besteht, zu welchen Bedingungen und ob sich ein Wechsel lohnt, bevor der Stichtag das für Sie entscheidet.
Quellen und Hinweise
Stand: 23.09.2026. Verbindlich sind Gesetze in ihrer aktuellen Fassung und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
- Versicherungsmonitor: Regierung kündigt Konzept für Elementarversicherung an (23.09.2026)
- VersicherungswirtschaftHeute: Bundesregierung vor Durchbruch bei Elementardeckung (24.09.2026)
- GDV: Fragen und Antworten zur Debatte um eine Elementarschaden-Pflichtversicherung
- GDV: Debatte um Elementarschaden-Pflichtversicherung – Opt-out ist Teil der Lösung
- GDV: Fünf Jahre nach der Ahrtalflut – Versicherer warnen vor trügerischer Sicherheit
- Cash.: Naturgefahren kosteten Versicherer im ersten Halbjahr 2026 nur 950 Millionen Euro (01.09.2026)
- BLD: Ein Jahr Koalitionsvertrag der Bundesregierung zur Elementarschadenversicherung
- Deutscher Bundestag: Solidarische Versicherungspflicht gegen Elementarschäden (Antrag 21/5030, April 2026)
- Wirtschaftsdienst 1/2026: Freiwillig oder Pflicht? Kosten als Grundlage für Entscheidung zu Elementarschadenversicherung
- Stadt Essen: Bilanz drei Monate nach dem Hochwasser (Oktober 2021)
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