Für Architekten und Ingenieure
Projektzeitüberschreitung und Honoraranspruch
Was zwei Kölner Gerichte 2026 zum Honorar bei längerer Bauzeit entschieden haben
Begleitfolien zum Auftakt von „Mittwoch Mittag – Recht für Planungsbüros“: die Leitsätze des LG Köln und des OLG Köln zum Honorar bei längerer Bauzeit sowie § 313 und § 642 BGB im Wortlaut.
Das erfahren Sie
Dauert ein Projekt länger als geplant, stellt sich für Planungsbüros die Frage, ob der Mehraufwand vergütet wird. Zwei Kölner Entscheidungen aus dem Jahr 2026 zeigen, worauf es ankommt: auf eine Honorarvereinbarung für die Bauzeitverlängerung schon bei Auftragserteilung, auf die Darlegung, wer die Verzögerung zu vertreten hat, und auf die Berechnung des Mehrhonorars. Die Folien zum Auftakt von „Mittwoch Mittag – Recht für Planungsbüros“ enthalten die Leitsätze beider Entscheidungen sowie § 313 und § 642 BGB im Wortlaut. Den juristischen Impuls gab Dr. Dominic Kohnen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Kohnen Partner Rechtsanwälte; Benno Embser moderierte.
Vortragende
Benno EmbserAssessor jur. (Volljurist)Zuständig für Unternehmenskunden, strategische Themen wie Akquisitionen und Kooperationen sowie Versicherungsrecht an allen drei Standorten.Zum Profil- Dr. Dominic KohnenRechtsanwalt, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht, Kohnen Partner Rechtsanwälte mbB
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Folien zum Vortrag
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Quellen und Hinweise
Inhaltsstand: 16.09.2026. Verbindlich sind Gesetze in ihrer aktuellen Fassung und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.
- LG Köln, Urteil vom 27.03.2026 – 18 O 17/25, IBR 2026, 352 = IBRRS 2026, 0914 (ibr-online)
- OLG Köln, Beschluss vom 29.01.2026 – 11 U 137/23, IBR 2026, 298 = IBRRS 2026, 0938 (ibr-online)
- § 313 BGB Störung der Geschäftsgrundlage (gesetze-im-internet.de)
- § 642 BGB Mitwirkung des Bestellers (gesetze-im-internet.de)
- Kohnen Partner Rechtsanwälte: Dr. Dominic Kohnen
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Die Folien geben eine erste Orientierung. Ob und wie die Punkte auf Ihr Büro zutreffen, klären wir im Gespräch.