Für Architekten und Ingenieure

Projektzeitüberschreitung und Honoraranspruch

Was zwei Kölner Gerichte 2026 zum Honorar bei längerer Bauzeit entschieden haben

Begleitfolien zum Auftakt von „Mittwoch Mittag – Recht für Planungsbüros“: die Leitsätze des LG Köln und des OLG Köln zum Honorar bei längerer Bauzeit sowie § 313 und § 642 BGB im Wortlaut.

Stand: 16.09.2026

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Dauert ein Projekt länger als geplant, stellt sich für Planungsbüros die Frage, ob der Mehraufwand vergütet wird. Zwei Kölner Entscheidungen aus dem Jahr 2026 zeigen, worauf es ankommt: auf eine Honorarvereinbarung für die Bauzeitverlängerung schon bei Auftragserteilung, auf die Darlegung, wer die Verzögerung zu vertreten hat, und auf die Berechnung des Mehrhonorars. Die Folien zum Auftakt von „Mittwoch Mittag – Recht für Planungsbüros“ enthalten die Leitsätze beider Entscheidungen sowie § 313 und § 642 BGB im Wortlaut. Den juristischen Impuls gab Dr. Dominic Kohnen, Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht bei Kohnen Partner Rechtsanwälte; Benno Embser moderierte.

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Quellen und Hinweise

Inhaltsstand: 16.09.2026. Verbindlich sind Gesetze in ihrer aktuellen Fassung und die Bedingungen des jeweiligen Versicherungsvertrags.

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