Beratung vor Ort

Eventversicherung im Ruhrgebiet

Von der Zechenkulisse bis zum Stadionvorplatz: Wir kennen die Anforderungen der Städte im Revier und im Rheinland und stimmen den Schutz mit Vermietern, Ordnungsämtern und Dienstleistern ab, bevor die Veranstaltung beginnt.

Veranstaltungen in Ruhrgebiet und Rheinland

Das Ruhrgebiet ist eine der dichtesten Veranstaltungsregionen Deutschlands. Stadtfeste, Open-Air-Konzerte, Sportveranstaltungen, Messen und Firmenevents finden hier oft an Orten statt, die früher Industrie waren: auf Zechengeländen, in Gasometern, Maschinenhallen und auf Halden. Diese Kulissen sind attraktiv, bringen aber eigene Fragen mit: Wer haftet für Schäden am Denkmal, welche Flächen sind überhaupt als Versammlungsstätte zugelassen, und was passiert, wenn das Wetter nicht mitspielt?

Unser Hauptsitz in Essen liegt mitten in dieser Region. Wir kennen die Anforderungen der Städte im Revier und im angrenzenden Rheinland und stimmen den Versicherungsschutz mit Vermietern, Ordnungsämtern und Dienstleistern ab, bevor die Veranstaltung beginnt.

Wir betreuen Veranstalter unter anderem in Essen, Bochum, Dortmund, Duisburg, Gelsenkirchen, Oberhausen, Mülheim an der Ruhr, Düsseldorf, Köln.

Typische Formate und ihre Risiken

Stadt- und Zechenfeste
Große Besucherzahlen auf teils denkmalgeschütztem Gelände, viele ehrenamtliche Helfer, Bewirtung und Fahrgeschäfte Dritter.
Open-Air-Konzerte und Festivals
Wetterabhängigkeit, gemietete Bühnen- und Tontechnik, Ticketvorverkauf und Künstlerverträge mit hohen Vorlaufkosten.
Sportveranstaltungen und Läufe
Straßensperrungen, Streckenabsicherung, Teilnehmerunfälle und die Abgrenzung zur Sportversicherung des Verbands.
Firmenevents in Industriekulissen
Externe Gäste, angemietete Hallen und Anlagen, Catering und Programm, die von der Betriebshaftpflicht nicht automatisch erfasst werden.
Weihnachts- und Wochenmärkte
Lange Laufzeit, wechselnde Standbetreiber, Stromversorgung und Wetter über mehrere Wochen.

Anforderungen vor Ort

Versammlungsstätten in Nordrhein-Westfalen

Für Versammlungsstätten gilt in Nordrhein-Westfalen die Sonderbauverordnung (SBauVO), deren erster Teil die Anforderungen an Versammlungsstätten regelt. Sie bestimmt unter anderem, ab welcher Besucherzahl ein Sicherheitskonzept und ein Veranstaltungsleiter erforderlich sind. Der Versicherungsschutz sollte zu diesem Konzept passen.

Sondernutzung öffentlicher Flächen

Wer Straßen, Plätze oder Parks nutzt, benötigt eine Sondernutzungserlaubnis der Stadt. Die Ordnungsämter im Ruhrgebiet verlangen dafür regelmäßig den Nachweis einer Veranstalterhaftpflicht mit bestimmten Mindestsummen. Wir stellen die Bestätigung so aus, dass sie den Vorgaben der jeweiligen Stadt entspricht.

Industriedenkmäler und Vermieteranforderungen

Betreiber von Industriedenkmälern und Eventlocations schreiben in ihren Mietverträgen häufig Deckungssummen und den Einschluss von Mietsachschäden vor. Diese Anforderungen prüfen wir vor Vertragsunterzeichnung, damit keine Lücke zwischen Mietvertrag und Police entsteht.

Regelwerke: Sonderbauverordnung Nordrhein-Westfalen (SBauVO), Stadt Essen: Veranstaltungen und Sondernutzung

Ansprechpartner in Essen

Rechtliche und versicherungstechnische Fragen rund um Ihre Veranstaltung beantwortet unser Volljurist. Er stimmt sich bei Bedarf mit Vermietern, Behörden und Dienstleistern ab.

Referenzen aus Ruhrgebiet und Rheinland

Beispiele für Veranstaltungen, die wir aus Essen heraus versichert haben. Die Kunden werden nur mit Freigabe genannt.

FestivalEssen, 20258.000 Besucher

Open-Air-Festival am Baldeneysee

Zweitägiges Musikfestival auf einer Uferfläche mit Hauptbühne, Zeltgastronomie und Shuttleverkehr. Zentrales Risiko war eine wetterbedingte Unterbrechung oder Absage bei bereits verkauften Tickets und gebuchten Künstlern.

  • Veranstalterhaftpflicht
  • Ausfallversicherung inkl. Wetter
  • Veranstaltungstechnik

StadtfestGelsenkirchen, 202415.000 Besucher

Zechenfest auf einem Industriedenkmal in Gelsenkirchen

Dreitägiges Stadtteilfest auf einem denkmalgeschützten Zechengelände mit Bühnenprogramm, Markt und Führungen durch historische Anlagen. Der Vermieter verlangte den Nachweis einer Haftpflicht mit ausdrücklichem Einschluss von Schäden am Denkmal.

  • Veranstalterhaftpflicht mit Mietsachschäden
  • Unfallversicherung für Helfer
  • Ausstellungsstücke und Leihgaben

Alle Referenzen ansehen →

Weitere Standorte

Wir versichern Veranstaltungen bundesweit. Für Veranstalter in anderen Regionen sind unsere übrigen Büros zuständig:

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